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SQL Anywhere 11.0.1 (Deutsch) » Kontextsensitive Hilfe » Hilfe zum SQL Anywhere Plug-In » Einführung in die Eigenschaftsfenster von SQL Anywhere

 

Eigenschaftsfenster Ansicht: Register Berechtigungen

Dieses Register enthält folgende Komponenten:

Liste der Berechtigungen   Listet die Benutzer auf, die Berechtigungen für die Ansicht haben. Wenn Sie Benutzer zur Liste hinzufügen wollen, klicken Sie auf Erteilen. Um einen Benutzer aus der Liste zu entfernen, wählen Sie den Benutzer aus und klicken auf Entziehen. Sie können mehrere Benutzer auswählen, indem Sie die Umschalttaste halten, während Sie klicken.

Um einem bestimmten Benutzer Berechtigungen zu erteilen bzw. zu entziehen, klicken Sie in die Felder neben den einzelnen Benutzern. Wenn Sie doppelklicken (sodass eine Markierung und zwei Pluszeichen erscheinen), erhält der Benutzer die Weitergaberecht.

  • Erteilen   Zeigt das Fenster Berechtigungen erteilen an, in dem Sie anderen Benutzern Berechtigungen für die Ansicht erteilen können.

  • Entziehen   Hiermit können Sie Benutzern Berechtigungen entziehen und sie aus der Liste Berechtigungen entfernen.

Ein konsolidierter Benutzer kann folgende Berechtigungen haben:

  • Select (Auswählen)   Ermöglicht dem Benutzer die Anzeige von Informationen in der Ansicht. Wenn Spaltennamen angegeben sind, können die Benutzer lediglich diese Spalten ansehen.

  • Einfügen   Ermöglicht dem Benutzer das Einfügen von Zeilen in eine benannte Ansicht.

  • Delete (Löschen)   Ermöglicht dem Benutzer das Löschen von Zeilen in einer benannten Ansicht.

  • Aktualisieren   Ermöglicht dem Benutzer das Aktualisieren von Zeilen in einer Ansicht. Wenn Spaltennamen angegeben sind, kann der Benutzer nur diese Spalten aktualisieren.

  • Berechtigung erteilen   Erteilt die dem ausgewählten Benutzer die angegebene Berechtigung.

  • Berechtigung erteilen mit Weitergaberecht   Wenn die Option Berechtigung erteilen mit Weitergaberecht angegeben ist, hat der ausgewählte Benutzer auch das Recht, dieselben Berechtigungen an andere Benutzer weiterzugeben. Wenn einer Gruppe die Berechtigung erteilt wird, erben ihre Mitglieder die Berechtigung nicht.

Siehe auch