Der Algorithmus für die Ansichtenübereinstimmung ermittelt, ob materialisierte Ansichten zum Durchführen einer Abfrage benutzt werden können. Diese Ermittlung besteht aus zwei Schritten: Prüfung der Abfrage und Prüfung der materialisierten Ansicht.
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, enthält der Optimierer eine materialisierte Ansicht in der Gruppe der materialisierten Ansichten, die vom Algorithmus für die Ansichtenübereinstimmung geprüft werden:
Die Ansichtsdefinition enthält nur einen Abfrageblock.
Die Ansichtsdefinition enthält nur eine FROM-Klausel.
Die Ansichtsdefinition enthält keine der folgenden Konstrukte oder Spezifikationen:
Die Definition einer materialisierten Ansicht kann eine GROUP BY-Klausel und eine HAVING-Klausel enthalten, sofern die HAVING-Klausel keine Unterabfrage-Bedingung oder Unterabfragen enthält.
Diese Einschränkungen gelten nur für die materialisierten Ansichten, die vom Algorithmus für die Ansichtenübereinstimmung in Betracht gezogen werden. Falls eine materialisierte Ansicht in einer Abfrage explizit referenziert wird, verwendet der Optimierer die Ansicht so, als handele es sich um eine Basistabelle.
Abfrageberechnung
Prüfung materialisierter Ansichten
Beispiele für den Algorithmus für die Ansichtenübereinstimmung
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